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Beweis von (21) - partielle Integration:
 

ò  f(x) g(xdx   =   F(x) g(x)  -    ò  F(x) g'(xdx 
  (21)

Dabei ist F eine Stammfunktion von f.

Beweis:
Die Formel für die partielle Integration stammt direkt von der Produktregel ab, die wir im Kapitel Differenzieren 1 kennen gelernt haben. Für die beiden Funktionen F und g lautet sie:

( F(x) g(x)) '   =   F '(x) g(x)  +  F(x) g'(x).

Die Stammfunktion (das unbestimmte Integral) der linken Seite ist, bis auf eine Integrationskonstante, das Produkt F(x) g(x). Die Stammfunktion (das unbestimmte Integral) der rechten Seite ist, bis auf eine Integrationskonstante,

ò  f(x) g(xdx   +    ò  F(x) g'(xdx,

wobei wir F '(x) durch f(x) ersetzt haben. Daraus ergibt sich, wieder bis auf eine Integrationskonstante, (21), was somit bewiesen ist.