Applet starten
- letzte Änderung: 17.01.2005
- Größe: 113 KB
Falls Sie Probleme haben das Applet auszuführen,
lesen Sie bitte hier, welche Voraussetzungen
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Für den theoretischen Hintergrund des Applets verweisen wir auf den Artikel
Bisektion.
Graphen zeichnen
Um das Bisektionsverfahren zu visualisieren, müssen Sie zuerst die Funktion
im Feld f(x)= definieren (nähere Information zur Eingabe von Funktionen finden
Sie hier). Weiters müssen Sie im Feld
Intervall das Intervall eingeben, in dem die Funktion gezeichnet werden soll
(bzw. in dem sich eine Nullstelle befindet). Nachdem Sie den Knopf
Zeichnen gedrückt haben, werden die Funktion im gewünschten Intervall
gezeichnet und die Intervallgrenzen dargestellt. Sie können diese
per drag-and-drop (d.h. mit gedrückter linker Maustaste) entlang der
x-Achse
beliebig verschieben. Ein "+" bzw. "-" Zeichen zeigt Ihnen dabei das Vorzeichen
der Funktion am aktuellen Punkt. Zur Anwendung des Bisektionsverfahrens muss ein
Intervall gewählt werden, bei dem die Funktionswerte an den Grenzen verschiedene
Vorzeichen haben.
Visualisierung des Bisektionsverfahren
Nachdem Sie die Funktion gezeichnet haben (und eventuell die Intervallgrenzen
angepasst haben), müssen Sie noch im Feld Genauigkeit eingeben,
mit welcher Genauigkeit die Nullstelle berechnet werden soll.
Danach können Sie durch (mehrmaliges) Drücken des Knopfes Bisektion
das Verfahren schrittweise visualisieren. Dabei wird der Maßstab automatisch vergrößert, falls die Option
Koordinatensystem anpassen aktiviert ist und sich die Intervallgrenzen
"zu nahe kommen". Die aktuelle Näherung an die Nullstelle
und eine Abschätzung der Genauigkeit der Näherung (hier wird die Länge
des aktuellen Intervalls verwendet) werden in der Tabelle links unten im Applet ausgegeben.
Sobald die gewünschte Genauigkeit erreicht
ist, wird das Verfahren mit einer entsprechenden Meldung beendet.
Fragen
Falls Sie weitere Fragen zum Applet haben, uns Hinweise auf Fehler oder Kommentare zukommen lassen wollen, schreiben Sie uns bitte.
Markus Unterweger, letzte Änderung: 13.November 2004 |
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