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Beweis der Multiplikationsregel für Wahrscheinlichkeiten (16):

Multiplikationsregel für Wahrscheinlichkeiten:

p(A und B)    p(A B)  =  p(A|B) p(B).

  (16)

Beweis:

Gemäß der Definition der Wahrscheinlichkeit, Formel (3) weiter oben in diesem Kapitel, ist die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses die für eine gegen unendlich strebende Anzahl n von Durchführungen des betreffenden Zufallsexperiments vorausgesagte relative Häufigkeit seines Eintretens.

Stellen wir uns also eine sehr große Zahl n von Durchgängen des betreffenden Zufallsexperiments vor. Die Definition der bedingten Wahrscheinlichkeit beruht darauf, dass nur Versuchsausgänge betrachtet werden, bei denen B eintritt. Bezeichnen wir die absoluten Häufigkeiten wie folgt: Die für (16) relevanten absoluten Häufigkeiten sind daher: Nun gehen wir zu den relativen Häufigkeiten über: Im Grenzfall einer gegen unendlich strebenden Anzahl von Versuchsdurchgängen streben die so ermittelten relativen Häufigkeiten gegen die entsprechenden Wahrscheinlichkeiten. Setzen wir die relativen Häufigkeiten in (16) ein, so ergibt sich die Identität
t
n
 =  t
s + t
× s + t
n
.
Damit ist (16) bewiesen.