Bedenken wir die Definitionen der Tangens- und Cotangensfunktion
(wie im Kapitel Winkelfunktionen
besprochen)
und die bereits berechneten Ableitungen der Sinus- und Cosinusfunktion (17)−(18),
so können (19) und (20) mit Hilfe der Quotientenregel (13)
nachgerechnet werden.
Als Ableitung der Tangensfunktion finden wir